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VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BJagdG § 18 S. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, § 45 Abs. 2, Abs. 5; VwGO § 80 Abs. 5
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - alkoholbedingter Verstoß gegen waffenrechtliche Verhaltensregeln - rewis.io
Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Zuverlässigkeit und Eignung - alkoholbedingter Verstoß gegen waffenrechtliche Verhaltensregeln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.04.2020 - M 7 S 19.6049
- VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13
Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19;… B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; stRspr). - BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Mithin ist die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit auch jagdrechtlich ein Versagungsgrund (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 67). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.).
- BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08
Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (…vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19; B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris Rn. 5; stRspr). - VGH Bayern, 12.12.2017 - 21 CS 17.1332
Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse wegen Zugehörigkeit zur …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris). - VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 CS 17.1964
Waffenrechtliche (Un-) Zuverlässigkeit bei sog. "Reichsbürgern"
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964 - juris). - VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung; …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 28.11.2013 - 21 CS 13.1758
Beschwerde; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von …
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (…BayVGH, B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14; B.v. 28.11.2013 - 21 CS 13.1758 - juris m.w.N.). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17). - VGH Bayern, 05.07.2011 - 21 CS 11.1226
Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten und Jagdschein
Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2020 - 24 CS 20.1010
Mithin besteht auch hier ein öffentliches Interesse, nach einer Entziehung wegen Unzuverlässigkeit den weiteren Umgang mit Waffen nicht bis zu einem bestands- bzw. rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hinzunehmen, sondern diesen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, die in § 45 Abs. 5 WaffG die Grundlage des gesetzlichen Sofortvollzugs bilden, sofort zu unterbinden (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2011 - 21 CS 11.1226 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.495
Festlegung einer Zahlenkombination für einen Waffenschrank
Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.
- VGH Bayern, 02.12.2020 - 24 CS 20.2211
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Kann nach alldem keine zuverlässige Prognose über den Verfahrensausgang getroffen werden, ist eine reine Interessenabwägung erforderlich (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 12.12.2017 - 21 CS 17.1332; B.v. 9.2.2018 - 21 CS 17.1964; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris).Nachdem der Widerruf der Waffenbesitzkarten kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, ist im Regelfall davon auszugehen, dass hinsichtlich der Folgeentscheidungen dem öffentlichen Vollzugsinteresse der Vorrang einzuräumen ist (…vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.496
Widerruf eine waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Kann nach alldem keine abschließend verlässliche Aussage über die Rechtmäßigkeit des Bescheids des Antragsgegners getroffen werden, ist eine Interessenabwägung erforderlich (…vgl. hierzu BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 24; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 21 ff.).c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25.
- VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.253
Sorgfaltsanforderungen bei der Aufbewahrung von Waffen
c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (…§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VGH Bayern, 03.08.2023 - 24 CS 23.1075
Anforderungen an eine zur Briefkastenleerung ausgewählte Hilfsperson; zur …
Gegen die waffenrechtlichen Nebenentscheidung - insbesondere die Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG) sowie die Androhung der Sicherstellung und der Androhung eines Zwangsgeldes - bestehen keine Bedenken (…vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 B 212/22
Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD
Sie sind jedoch nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfasst (so auch BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 24 CS 20.1010 -, Rn. 25, juris; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, Rn. 3, juris). - VGH Bayern, 20.04.2023 - 24 CS 23.251
Prognose der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach Verstoß gegen …
c) Dieses öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug aus Gründen der Gefahrenabwehr besteht auch - wie regelmäßig - für die nicht vom gesetzlich angeordneten sofortigen Vollzug erfassten mit der Widerrufsentscheidung verbundenen notwendigen Anordnungen, die Waffen unbrauchbar zu machen oder sie einem Dritten zu übergeben (§ 46 Abs. 2 Satz 1 WaffG) und für die Anordnung der Rückgabe von Erlaubnisurkunden (…§ 46 Abs. 1 Satz 1 WaffG - vgl. BayVGH, B.v. 2.12.2020 - 24 CS 20.2211 - juris Rn. 29; B.v. 18.6.2020 - 24 CS 20.1010 - juris Rn. 25). - VG Trier, 02.11.2022 - 1 L 3014/22
Fahrerlaubnisentziehung bei regelmäßigem Cannabiskonsum
Nach dem insoweit auch im gerichtlichen Verfahren als Maßstab heranzuziehenden § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO überwiegt das private Interesse daher nur dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte für den Betroffenen darstellt (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21;… zuletzt bestätigt: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Januar 2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 24 CS 20.1010 -, juris Rn. 23). - VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene …
Nach dem insoweit auch im gerichtlichen Verfahren als Maßstab heranzuziehenden § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO überwiegt das private Interesse daher nur dann, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte für den Betroffenen darstellt (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21;… zuletzt bestätigt: BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Januar 2020 - 2 BvR 690/19 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 24 CS 20.1010 -, juris Rn. 23). - VG Schwerin, 04.05.2023 - 3 A 812/20
Reichsbürger; Erteilung von Waffenerlaubnissen; Stellung eines Antrags auf …
Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. VGH München, Beschluss vom 18.06.2020 - 24 CS 20.1010 -, juris Rn. 15). - VGH Bayern, 11.07.2022 - 24 CS 22.531
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VG Schwerin, 21.04.2023 - 3 B 510/23
Keine Verlängerung eines Jagdscheins im einstweiligen Rechtsschutz bei …